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   BVerfG, 14.11.2000 - 2 BvR 1931/00   

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https://dejure.org/2000,6227
BVerfG, 14.11.2000 - 2 BvR 1931/00 (https://dejure.org/2000,6227)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 2 BvR 1931/00 (https://dejure.org/2000,6227)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 2 BvR 1931/00 (https://dejure.org/2000,6227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Disziplinarmaßnahme - Rechtsweggarantie - Rechtsschutz - Zwangsmaßnahme

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; StVollzG § 109; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 2 BvR 1931/00
    Der Beschwerdeführer kann die von ihm diesbezüglich behaupteten schwerwiegenden Grundrechtseingriffe im Rechtsweg nach § 109 StVollzG mit einem Feststellungsantrag einer gerichtlichen Überprüfung zuführen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 2 BvR 1931/00
    Die Verfassungsbeschwerde wird mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 2 BvR 1931/00
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Disziplinarmaßnahme wendet, steht der Verfassungsbeschwerde der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG; dazu BVerfGE 80, 40 ).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1206/13

    Gemeinsame Ausführung von Strafgefangenen zur ärztlichen Behandlung (Recht auf

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses soll sicherstellen, dass der möglicherweise von einer Grundrechtsverletzung Betroffene nicht allein deshalb rechtsschutzlos bleibt, weil sich der Eingriff, gegen den er um Rechtsschutz nachsucht, bereits vor der Entscheidung über das Rechtsschutzgesuch oder sogar bereits vor Antragstellung erledigt hat (vgl. grundlegend BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; vgl. für die Zulässigkeit isolierter Feststellungsanträge im Strafvollzug BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2000 - 2 BvR 1931/00 -, juris, Rn. 4 und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2003 - 2 BvR 1220/03 -, NStZ-RR 2004, S. 59 ).
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